Hier möchten wir Ihnen einen Überblick bieten über den Ablauf einer Adoption in Südafrika. Bitte beachten Sie dass die Informationen auf dieser Webseite unverbindlich sind und es immer zu irgendwelchen Änderungen in der Prozedur kommen kann.Wir können Ihnen darum hier nur Richtlinien bieten bemühen uns aber immer die Webseite auf dem aktuellsten Stand zu halten.
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Update 16.03.2012 Es werden mit Sicherheit einige Änderungen auf uns zu kommen was die Prozeduren, Dokumente usw anbelangt. Dies ist unser Wissensstand 04/2012. Die Webseite wird regelmässig aktualisiert und angepasst und wir hoffen Ihnen demnächst dann alle Neuerungen an dieser Stelle mitteilen zu können! Dennoch bitten wir Sie um Geduld da es etwas dauern kann bis alles absolut klar und übersichtlich übermittelt werden kann. Update 15.03.2012 FINALEMENT des bonnes nouvelles! En tout court, cet après-midi nous avons eu la confirmation de la part de notre Autorité Centrale que notre travail en Afrique vas probablement continuer. Il reste encore pas mal de formalités à remplir, une convention entre l'Afrique du Sud et le Luxembourg, une convention entre Impilo et Naledi mais au moins nous savons qu'il y a une chance d'abouttir dans les prochains mois! Notre site sera adapté au fur et à mesure quand nous recevons des détails officiels et fiables au sujêt des nouvelles procédures et des documents et critères qui changeront! ENDLICH gute Neuigkeiten! Nur ganz kurz, heute nachmittag haben wir die Bestätigung erhalten von unseren zentralen Autorität dass unsere Arbeit in Südafrika wahrscheinlich weiter gehen wird! Es bleiben noch eine Menge Formalitäten zu erledigen wie zbsp eine Konvention zwischen Südafrika und Luxemburg sowie eine Konvention zwischen Impilo und Naledi aber zumindest wissen wir dass es jetzt eine Chance gibt dass es in den nächsten Monaten weitergehen wird! Unsere Webseite wird nach und nach auf den neusten Stand gebracht sobald wir verlässliche offizielle Details haben werden wie die neuen Prozduren aussehen werden und welche Dokumente und Bedingungen sich ändern werden! Update 28.04.2012 Les échanges entre les deux Autorités Centrales sont en cours mais il n'y a pas encore de réel progrès. Der Austausch zwischen den beiden zentralen Autoritäten ist am Laufen aber es gibt noch keinen wirklichen Fortschritt.
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Bei Fragen rufen Sie uns einfach an, wir geben Ihnen wie immer gerne telefonische Auskunft. Telefonnummer Diane Heck-Thill 81 87 19
Kontakt : Maison de l'Adoption
Tél: 2755-6442 (Sekretariat)
Email: maison.adoption@croix-rouge.lu
Bitte bedenken Sie dass durch viele Anrufe die Leitungen oft überlastet sind oder durch Urlaubszeiten es schwierig ist jemand zu erreichen. Der Einfachheit halber raten wir Ihnen deshalb eine Email zu schreiben mit ihrem Namen und Kontaktdaten wie Telefon, Handy usw. Die Maison de l'Adoption wird sich dann in Verbindung mit Ihnen setzen !
ERSTER TEIL
Sie rufen uns an und reichen danach auch eine schriftliche Bewerbung mit ihren persönlichen Angaben ein und wir tragen Sie anschliessend in unsere Warteliste ein.
In Planung: Teilnahme an einer generellen Information rund um das Thema Adoption - Maison d'Adoption (wird voraussichtlich 2012/2013 eingeführt werden nach vollendeter Ausarbeitung des Projektes) Potentielle Bewerber melden sich dort selber an! Achtung es geht hier wirklich nur um die allgemeine Thematik rund um die Adoption. Die Information zu den einzelnen Vermittlungen und Ländern und Prozeduren wird nach wie vor von den Vermittlungsstellen persönlich vorgenommen!
Sensibilisierungskurs für Adoptiveltern - Pflichteilnahme- Maison de l'Adoption - Potentielle Bewerber melden sich dort selber an. Im Anschluss daran oder gleichzeitig können die Informationsgespräche mit den einzelnen Adoptionsvermittlungen stattfinden je nach Möglichkeit.
ZWEITER TEIL
Danach erfolgt die psychosoziale Überprüfung zur Eignung als Adoptiveltern - obliegt den jeweiligen Adoptionsvermittlungen. Neu ist dass Adoptionsbewerber die Möglichkeit erhalten sich von mehreren Adoptionsvermittlungen gleichzeitig überprüfen zu lassen ohne sich im Vorfeld auf ein Land und eine Vermittlungsstelle festzulegen. Die Entscheidung darüber obliegt den einzelnen Vermittlungen und deren Möglichkeiten.
Die Entscheidung des pluridisziplinarischen Teams ( u.a.Sozialarbeiter- Psychologe und Arzt) wird an die Bewerber und das Familien Ministerium weitergeleitet.
Im Anschluss daran können die Bewerber sich entscheiden mit welcher Vermittlung und in welchem Land sie adoptieren möchten und das Familien Ministerium darüber offiziel informieren. Dann stellt die Luxemburgische zentrale Autorität / Familien Ministerium die Bescheinigung darüber aus (Artikel 14 Haager Konvention) und die Adoptionsprozedur nimmt ihren weiteren Lauf auf ein einziges Land beschränkt.
Dies sind nun im Prinzip die Neuerungen in den Adoptionsprozeduren im Allgemeinen. Jeder weitere Schritt betrifft nur die Adoptionen mit Naledi Asbl in Südafrika!
Naledi Asbl wird und kann nur Bewerber annehmen wenn auch eine reale Chance besteht ein Adoptionsverfahren in einem übersichtlichen Zeitrahmen durchzuführen! Und nur dann laden wir auch Bewerber zu offiziellen Gesprächen ein. Wir sind eine Vermittlungsstelle die vollkommen ehrenamtlich arbeitet und haben darum auch nur beschränkte Kapazitäten. Wir möchten Sie um Verständnis dafür bitten!
Sobald Naledi Asbl die Möglichkeit hat Sie als neue Bewerber anzunehmen werden wir sie kontaktieren. Dann vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen. Sie erhalten von uns im Vorfeld dazu einen Fragebogen und wir bitten Sie uns diesen vor unserem ersten Gespräch zurücksenden.
Das Erstgespräch dient dazu ihre Fragen rund um das Thema Adoption in Südafrika und die Prozedur über Naledi Asbl zu beantworten . Wenn Sie sich dann entschieden haben mit unserer Hilfe den Weg der Adoption zu gehen werden diverse Papiere unterschrieben und ihr Fragebogen an Sozialarbeiterin und Psychologin weitergeleitet. Danach setzen Sie sich mit diesen in Verbindung und legen die Termine für ihre Gespräche fest.
Die anschliessende psycho-soziale Überprüfung dauert in etwa 2-4 Monate. Gleichzeitig bitten wir Sie auch einen Termin mit unserem Vertrauensarzt wahrzunehmen. Dieser ist zuständig für die medizinische Untersuchung und das Attest das Ihnen bescheinigt dass Sie physisch und psychisch fähig sind ein Kind zu adoptieren.
Die psychologischen, sozialen und medizinischen Gutachten erhalten Sie selbstverständlich auch! Die Voraussetzung für eine Annahme ist dass diese drei Gutachten positiv sind. Naledi Asbl hat absolutes Vertrauen in seine Mitarbeiter und deren Urteilsvermögen. Sollte eines der Gutachten negativ ausfallen gibt es darum nur die Möglichkeit den Weg über eine andere Adoptionsvermittlung zu gehen.
Die psychologischen, sozialen und medizinischen Gutachten erhalten Sie selbstverständlich auch! Die Voraussetzung für eine Annahme ist dass diese drei Gutachten positiv sind. Naledi Asbl hat absolutes Vertrauen in seine Mitarbeiter und deren Urteilsvermögen. Sollte eines der Gutachten negativ ausfallen gibt es darum nur die Möglichkeit den Weg über eine andere Adoptionsvermittlung zu adoptieren. Wir ziehen nur unsere eigenen Gutachten in Betracht da diese speziel auf die Adoption eines Kindes aus Südafrika aufgebaut werden!
Da die neue Prozedur vorsieht dass Sie sich gleichzeitig von anderen Adoptionsvermittlungen überprüfen lassen können entscheiden Sie ab diesem Moment mit welcher Vermittlung und in welchem Land sie adoptieren möchten.
Haben Sie sich nun für Naledi Asbl entschieden, muss die Luxemburgische zentrale Autorität davon in Kenntnis gesetzt werden und danach müssen Sie ihre Dokumente zusammenstellen für die Gerichtsprozedur in Luxemburg wo Sie mit Hilfe eines Anwalts die Anerkennung der Adoptionsfähigkeit nach Haager Convention beantragen. Dies dauert etwa 6 Monate (Stand 03/2012) da sich diese Prozedur sehr verlängert hat im Moment, es ist abhängig vom Gerichtstermin. Dem Urteil folgt eine 40 tägige Frist nach deren Ablauf ihr Urteil dann rechtskräftig ist und anschliessend stellt die luxemburgische zentrale Autorität die Papiere aus die es uns ermöglichen ihre Dokumente nach Südafrika zu senden.
Dieser zweite Teil der Adoptionsprozedur dauert also im Durchschnitt etwa 10 Monate (Stand 03/2012)manchmal leider auch etwas länger. Dies gilt allerdings nur für den Teil der Naledi Asbl betrifft. Dadurch dass sich nun die Möglichkeit bietet sich auch von anderen Vermittlungsstellen gleichzeitig überprüfen zu lassen und Sie ihre endgültige Entscheidung erst zu einem späteren Zeitpunkt treffen dürfen ergeben sich daraus zusätzliche Faktoren auf die wir natürlich keinerlei Einfluss haben sondern nur Sie als Bewerber.
DRITTER TEIL
· Sie stellen ihre Papiere und Dokumente zusammen und übergeben sie Naledi Asbl die diese dann per Kurier an die südafrikanische zentrale Autorität weiterleitet. Dort werden Sie von unserem Partner vor Ort in Empfang genommen. ERST DANN beginnt für uns Ihre offizielle Wartezeit auf ein Kind. In Bezug auf Wartezeiten können leider niemals genaue Angaben gemacht werden da diese von zu vielen einzelnen Faktoren abhängt. Nach einem langem Stopp durch Gesetzesänderungen in Südafrika haben sich die Wartezeiten wesentlich verlängert wir haben jedoch berechtigte Hoffnung dass es bald wieder weitergeht (Stand 04/2012) Uns fehlen zur Zeit aber die nötigen Erfahrungswerte da wir in Zukunft mit einem neuen Partner vor Ort zusammenarbeiten werden. In der Regel ist es aber durchaus normal je nach Offenheit der Bewerbung zwischen 1 und 3 Jahren auf ein Kind zu warten oder auch länger. Dies ist aber generell so für die meisten Herkunftsländer.
· Wenn Naledi Asbl ihren Kindervorschlag erhalten hat werden Sie sofort benachrichtigt. Sie bekommen von uns alle verfügbaren Informationen und Berichte des Kindes auf Grund derer Sie sich dann für die Annahme dieses Kindes entscheiden. Ihre offizielle Zustimmung erfolgt schriftlich und gleichzeitig wird auch das Einreisevisum für ihr Kind beantragt. Die Erlaubnis zur Weiterführung der Adoption wird vom Familienministerium ausgestellt.(Alle Anträge erhalten Sie von Naledi Asbl) Bitte berücksichtigen Sie dass Sie im Normalfall dann auch relativ kurzfristig ( binnen ca 3 - 8 Wochen) bereit sein müssen nach Johannesburg zu fliegen um ihr Kind vor Ort zu adoptieren.Dies hängt immer von den Papieren insbesondere der Ausstellung des Passes und des Gerichtstermines in Johannesburg ab.
Ausnahme - Kinder mit Beeinträchtigungen !
Wenn Eltern für ein solches Kind gesucht werden erhalten wir in der Regel vorab jegliche verfügbaren medizinischen Informationen des Kindes. Diese erhalten potentielle Eltern zur Ansicht und können sich anschliessend auf Grund dieser Informationen für die Adoption des betroffenen Kindes entscheiden. Oft werden erst danach die restlichen Papiere in Südafrika erstellt und somit erfolgt der offizielle Kindervorschlag in solchen Fällen dann meist erst ein paar Wochen später. Unsere Erfahrung hat uns gelehrt dass dies ein guter Weg ist auch Eltern für Kinder mit kleinen Beeinträchtigungen zu finden, absolute Offenheit und Transparenz!
Die Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Luxemburg haben.
Es können nur Paare angenommen werden die seit mindestens 2 Jahren verheiratet sind.
Mindestalter für beide Partner 25 Jahre.
Bis 45 Jahre kann ein Kleinkind 0-3 Jahre adoptiert werden darüber hinaus wird die Regel angewendet dass der älteste Elternteil nicht mehr als 45 Jahre älter sein kann als das Kind das adoptiert wird.
Maximal 1 leibliches oder 1 adoptiertes Kind in der Familie es werden nur maximal 2 Kinder in eine Familie vermittelt. Ausnahmen für ein drittes Kind, nur wenn wenn man bereit ist ein "special needs" Kind zu adoptieren!
Viele Bewerber können diese oder andere Kriterien nicht nachvollziehen. Die Nachfrage nach Adoptionen ist allerdings wesentlich grösser als die Möglichkeiten darum müssen einfach gewisse Kriterien angewendet werden, wir müssen uns nach den Vorgaben und Kriterien die wir aus dem Herkunftsland oder präziser gesagt unserem Partner vor Ort erhalten richten und wir haben darauf leider keinerlei Einfluss.
Bitte sehen Sie diese Liste nur als Basisinformation an. Es kann jeder Zeit zu Änderungen kommen und Sie werden deshalb bei allen Wegen und Papieren von ihrer Kontaktperson von Naledi Asbl beraten! Bitte fangen Sie darum auf keinen Fall an schon irgendwelche Papiere zu sammeln oder zusammen zustellen bevor sie dies mit uns abgesprochen haben!!!
Sozialbericht unserer Sozialarbeiterin
Bescheinigung unserer Sozialarbeiterin dass sie die Entwicklungsberichte des Kindes erstellen wird
Teilnahmezertifikat / Sensibilisierungskurs für Adoptiveltern
Psychologisches Gutachten unserer Psychologin
Ärztliches Attest, welches bestätigt dass die Bewerber physisch und psychisch in der Lage sind ein Kind zu adoptieren.Wird vom Vertrauensarzt von Naledi Asbl (in englischer Sprache )ausgestellt.
Internationale Heiratsurkunde (diese muss nicht übersetzt werden )
Beglaubigte Kopie der Reisepässe ("Copie conforme" wird von der Gemeinde ausgestellt)
Arbeits- und Einkommensnachweis (Wird vom Arbeitgeber ausgestellt)
Geburtsurkunden beider Ehepartner. Nur für das Gericht in Luxemburg
Polizeilisches
Führungszeugnis (extrait du casier judiciaire) Parquet Général
Wohnsitzbescheinigung (certificat de résidence) wird von ihrer Gemeinde ausgestellt. Nur für das luxemburgische Gericht!
Eine Erklärung der Adoptiveltern in der sie sich verpflichten , nach der Adoption, während mindestens 5 Jahren Entwicklungsberichte von unserer Sozialarbeiterin erstellen zu lassen,sowie ihn übersetzen zu lassen damit er von uns an Südafrika weitergeleitet werden kann.
Das Gerichtsurteil dass die Adoption gemäss der Haager Konvention ausgeführt wird.
Bescheinigung der zentralen Autorität dass die Unterlagen weitergeleitet werden dürfen (Certificat de transmission du dossier)
Provisorische Vorabzustimmung des Justizministeriums ,nach Annahme des Kindervorschlags dann eine definitive Vorabzustimmung, diese wird benötigt um das Einreisevisum für ihr Kind zu erhalten. Sie erhalten die benötigten Antragsformulare von uns!
Falls schon ein Kind vorher adoptiert wurde muss die Transkription dieser Adoption beiliegen.( Transkription des Urteils erhältlich beim "Etât Civil, Ville de Luxembourg" wo alle Adoptionen in Luxemburg registriert werden
Persönliches "Profile" (Ein Art Fotoalbum mit vielen Bildern mit ein paar persönlichen Worten der Eltern) Dieses wird gegebenenfalls der leiblichen Mutter vorgelegt, die falls gewünscht, ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Adoptiveltern hat.. (Zur Orientierung erhalten Sie von uns eine Liste wie das "Profile" in etwa aussehen sollte). (Das "Profile" muss nicht übersetzt oder legalisiert werden. Eventuelle Texte müssen aber in Englisch sein.)
Ein
Teil der Papiere muss von einem beglaubigten Übersetzer ins Englische
übersetzt werden und vom Passbüro in Luxemburg beglaubigt werden. Bureau des Passeports, des Visas et des Légalisations
Die Kinder die eine Adoption benötigen sind ausschliesslich dunkelhäutige Kinder oder Mischlingskinder! Anfragen für ein hellhäutiges Kind sind aussichtlos und werden von Naledi Asbl auch gar nicht berücksichtigt! Selten besteht die Möglichkeit Geschwister zu adoptieren . Mit Erhalt des offiziellen Kindervorschlages liegen alle Papiere bereit (Bei Kindern mit Beeinträchtigungen ist dies nicht immer der Fall da die Dokumente manchmal erst dann beantragt werden wenn potentielle Eltern gefunden wurden). Auslandsadoption ist nur möglich wenn vor Ort keine Eltern gefunden wurden und alle Kinder müssen erst einmal für die Dauer von 2 Monaten im nationalen Register (RACAP)in Südafrika zusammen mit nationalen Adoptionsbewerbern eingetragen sein und erst wenn absolut sicher ist dass im Land keine geeigneten Adoptiveltern gefunden werden können darf das Kind ins Ausland vermittelt werden. Beim Kindervorschlag liegt die offizielle Zustimmung der südafrikanischen zentralen Autorität vor. Falls bekannt liegt auch die offizielle Freigabe der leiblichen Mutter oder der leiblichen Eltern des Kindes vor oder die gerichtliche Freigabeerklärung. Die meisten Kinder die eine Adoption benötigen sind zwischen 6 Monaten und 5 Jahren alt, manchmal auch älter. Die Kinder die durch uns vermittelt werden sind nicht HIV positiv oder schwerst behindert auch wenn es natürlich auch möglich ist ein solches Kind zu adoptieren..
Die Kinder leben oft ab Geburt oder Freigabe im Heim. Kinderheime in Südafrika haben trotz Mangel an Geldern im Vergleich zu manch andern Herkunftsländern überwiegend einen sehr hohen Standard. Liebevolles Personal beschäftigt sich intensiv mit den Kindern, fördert sie und geht nach Möglichkeit auf ihre individuellen Bedürfnisse ein. Den Kindern geht es den Umständen entsprechend sehr gut, sind kaum oder wenig traumatisiert und ihre medizinische Versorgung ist ausgezeichnet!
Kinder mit "Beeinträchtigungen"
Der Begriff "Beeinträchtigungen" ist vielfältig auslegbar. Wir möchten darauf hinweisen dass es sich hierbei in der Regel nicht um Kinder handelt die eine schwere geistige oder körperliche Behinderung haben! Oft wird der Begriff "Kind mit Beeinträchtigung, Special needs, enfant à particularités " damit gleichgestellt und das ist eben nicht unbedingt der Fall! Manche dieser Beeinträchtigungen können bei uns problemlos behoben werden andere wiederum nicht. Für vieles gibt es allerdings keine Garantie und somit bedeutet dies für Sie als potentielle Eltern sich intensiv mit dem Thema auseinander setzen um zu erkennen wo ihre eigenen Grenzen liegen und dass Sie sich bewusst werden dass es durchaus so ist dass ein Kind auch sein Päckchen mit sich bringen kann, sprich spezieller Förderung bedarf wie Sprachtherapie, spezieller Stimulation usw und damit verbunden natürlich auch einem grossen Zeitaufwand. Bei Beeinträchtigungen handelt es sich oft um motorische sowie andere Entwicklungsverzögerungen bedingt durch diverse Umstände im Leben des Kindes die aber durchaus mehr oder eben weniger schlimm sein können. Oft werden wir um Beispiele gebeten, das ist jedoch schwierig da diese Beeinträchtigungen halt so verschieden sind wie jedes einzelne Kind an sich es ist ! Meist handelt es sich aber um Kinder wo davon ausgegangen wird dass sie mit entsprechender Förderung eine reelle Chance auf ein normales selbstbestimmtes Leben haben. Die "Risiken" liegen zbsp im Bereich intellektuelle Fähigkeiten, das heisst es kann durchaus sein dass ein solches Kind und seine Eltern später mit Lernproblemen konfrontiert werden, es u.U. spezieller Förderung benötigt um sein volles Potential zu erreichen wobei auch dieses Potential natürlich relativ gesehen werden kann denn auch leibliche Kinder haben solche Probleme!
Es ist aber möglich ein behindertes Kind oder ein Kind mit HIV zu adoptieren. Dieser Wunsch sollte aber dann von den Adoptionsbewerbern ausgehen und wird von Naledi Asbl niemals als selbstverständlich angesehen! Es braucht besondere Eltern um ein besonderes Kind zu adoptieren , dies würde dann auch bei der Überprüfung und Vorbereitung berücksichtigt aber wir stehen dem offen gegenüber im Fall des Falles!
Im Laufe der Jahre haben sich die Möglichkeiten sehr verändert. Betrugen die Wartezeiten bis vor ein paar Jahren noch wenige Wochen oder Monate nachdem die Papiere in Südafrika angekommen waren so muss man im Moment mit bis zu 2-3 Jahren oder mehr rechnen, je nach Offenheit in Bezug auf Alter, Beeinträchtigungen usw kann es aber nach wie vor schneller gehen. Waren es früher meist Säuglinge die vermittelt wurden,heute meist Kinder zwischen 1 1/2 und 5 Jahren und die Kinder haben immer öfter kleine gesundheitliche Probleme. Die Zahl der Inlandsadoptionen ist stark angestiegen . Das ist aber nicht nur der Fall in Südafrika sondern es betrifft weltweit fast alle Herkunftsländer. Wir glauben dass es wichtig ist dass Sie sich immer wieder vor Augen halten dass, auch wenn natürlich Ihr eigener Kinderwunsch für Sie klar im Vordergrund steht, für eine Adoptionsvermittlung stehen das Wohl und die Bedürfnisse der jeweiligen Kinder im Vordergrund und darum ist unser oberstes Ziel Eltern für Kinder zu finden!
Wir möchten dass sich die Bewerber im Vorfeld ernsthafte Gedanken zu diesem Thema machen! Der Traum vom kleinen gesunden Baby ist absolut verständlich, natürlich auch für uns absolut nachvollziehbar. Die Realität der Auslandsadoption ist allerdings eine andere! Es ist sehr sehr wichtig dass Adoptiveltern sich ihrer eigenen Grenzen bewusst sind und verstehen dass eine Adoption nicht nur dem Zweck dient den eigenen Kinderwunsch zu erfüllen sondern dass sie bereit sind sich umfassend und über lange Jahre hinweg mit dem Thema zu beschäftigen und dass sie verstehen dass eine gewisse Offenheit, die sich nicht unbedingt mit den anfänglichen eigenen Wünschen und Vorstellungen deckt, einfach erfordert ist. Waren es vor Jahren noch meist die kleinen gesunden Säuglinge die vermittelt wurden so sind es heute wirklich mehr und mehr die Kinder die vor Ort keine Eltern mehr finden konnten weil sie "zu alt" sind oder weil sie ihr Päckchen in vielfältiger Form mit sich bringen können. Es wird immer schwieriger überhaupt noch ein Kind zu adoptieren und die Zahl der Adoptionswilligen steigt stetig an, die Versuchung sich aus dem reinen Kinderwunsch oder aus der Verzweiflung heraus für ein Kind zu öffnen das wesentlich älter ist oder eine Behinderung hat ist oft sehr gross, trotzdem bitten wir jedes Paar sich klar darüber zu werden ob es wirklich bereit ist diesen Weg mit allen Konsequenzen zu gehen die dies mit sich bringen kann, ob es wirklich die Kraft hat unter Umständen seine Wünsche und Vorstellungen zu begraben die jede Eltern für ihre Kinder und sich selber haben. Und dies zum Wohl eines Kindes! Niemand ist damit gedient wenn eine Familie am Ende hoffnungslos überfordert ist, dem Kind am allerwenigsten und Adoption bedeutet für ein ganzes Leben!
In Luxemburg haben wir das grosse Glück die Maison de l'Adoption zu haben. Dort sind kompetente Ansprechpartner die für wirklich alle ihre Fragen offen sind und sie beraten können. Sie dürfen und können dort vollkommen offen sein. Die Mitarbeiter dort haben keinerlei Einfluss auf die Überprüfung und bewerten Sie nicht sondern sind dazu da, Sie bei ihrer Entscheidung zu beraten, Sie auf die vielen möglichen Probleme vorzubereiten und Sie umfangreich auch über die Risiken zu informieren und das alles im Sinn und zum Wohl des zukünftigen Kindes! Und ja, manchmal kann dies auch bedeuten Abschied zu nehmen vom eigenen Kinderwunsch und/oder einer Adoption. Das macht Sie nicht zu schlechten Menschen im Gegenteil es beweist einzig und allein dass Sie sich ihrer eigenen Grenzen bewusst wurden und diese Entscheidung auf Grund von Fakten und Informationen treffen und das ist für uns ein Zeichen von Größe dem wir mit absolutem Respekt begegnen!
DIESER PUNKT WIRD ÜBERARBEITET UND WAHRSCHEINLICH AUCH ANGEPASST WERDEN WENN WIR DIE NEUEN KONVENTIONEN VOR ORT UNTERZEICHNEN KÖNNEN. ES KANN ALSO HIER ZU EIN PAAR ÄNDERUNGEN IM ABLAUF KOMMEN! (03/2012) Dies ist also nur ein Überblick über die Situation wie sie vorher war!
Beim Kindervorschlag erhalten Sie:
Den Sozialbericht des Kindes mit allen bekannten Angaben über seine Herkunft und seiner Geschichte.
Die gerichtliche Freigabeerklärung/ Zustimmung der Mutter und falls möglich des Vaters. (Bei Findelkindern wird diese Freigabeerklärung seit August 2010 durch ein Gerichtsurteil ersetzt)
Gegebenenfalls eine eidesstattliche Erklärung der Mutter mit Angaben zum leiblichen Vater.
Die Erklärung der Mutter dass sie über ihre Rechte aufgeklärt wurde und die Auswirkungen einer Adoption verstanden hat.
Die Geburtsurkunde des Kindes
Einen ausführlichen medizinischen Bericht, sowie alle Testresultate und andere Gutachten des Kindes welches vor dem Kindervorschlag auch von einem Arzt unseres Vertrauens begutachtet wird ( Selbstverständlich raten wir Ihnen dazu sich auch an einen Arzt ihres Vertrauens zu wenden und mit diesem gemeinsam die Berichte zu begutachten!!)
Fotos des Kindes
Die Zustimmung der südafrikanischen zentralen Autorität zur Auslandsadoption für das betroffene Kind.
Sowie alle anderen Dokumente oder Berichte die uns eventuel zusätzlich übermittelt wurden.
Nach dem Kindervorschlag findet ein weiteres Gespräch mit Ihrer Sozialarbeiterin statt die ihnen dabei hilft sich individuel auf ihr Kind , zbsp Alter, Besonderheiten usw vorzubereiten. Es besteht auch noch zusätzlich die Möglichkeit eines beratenden Gespräches und einer Vorbereitung durch die Maison d'Adopion in Luxemburg!
Jedes durch uns vermittelte Kind wird vor Freigabe zur Adoption in Südafrika auf folgende Krankheiten getestet.:Aids, Hepatitis B und C,Syphillis, Schildrüsenfunktion und ausserdem wird ein komplettes Blutbild erstellt. Alle Ergebnisse sind detailliert im medizinischen Bericht des Kindes festgehalten und die Testergebnisse werden ihnen als Kopie übergeben. In einzelnen Fällen können die Kinder zbsp Antikörper gegen eine dieser Krankheiten haben. ( Antikörper verschwinden mit der Zeit, das Kind ist also nicht krank! Es ist unbedingt wichtig dass Sie sich vorher darüber informieren!) Die Kinder sind meist geimpft wie es auch hier in Luxemburg üblich ist!
Bitte vergessen Sie jedoch nicht...ihr Kind lebt im Kinderheim. Auch wenn alle schwereren Krankheiten ausgeschlossen werden können so leiden manche Kinder doch zbsp öfters unter Husten, Schnupfen, Bronchitis oder vielleicht auch an Ekzemen oder Hautpilz usw. Das alles ist im Fall des Falles meist aber problemlos behandelbar !
AIDS ist ein grosses Problem in Südafrika. Die Kinder die durch uns vermittelt werden sind alle getestet und es werden keine aidskranken Kinder durch uns vermittelt jedoch kann es durchaus sein dass ein Kind Antikörper hat. Es wird für jedes Kind ein doppelter PCR DNA Test gemacht der belegt dass es nicht AIDS hat sondern dass es nur Antikörper sind. Wir raten Ihnen sich im Vorfeld genau über die verschiedenen Tests und die Krankheit AIDS in Luxemburg bei der Aids Beratung zu informieren damit Sie verstehen was dies bedeutet und dass ein Kind das nur Antikörper hat absolut gesund ist ! Dies ist aber meist nur der Fall bei Säuglingen und Kleinkindern, bei etwas älteren Kindern sind die Antikörper schon abgebaut und nicht mehr nachweisbar.
Dies ist die Regel für normale Adoptionen. Es ist aber auch möglich auf Wunsch hin ein Kind mit AIDS zu adoptieren! Sprechen Sie uns ruhig darauf an wenn dies der Fall sein sollte.
Kontakt : Herr Goedertz /Aidsberodung Letzebuerg Tel : 40 62 51
DIESER PUNKT WIRD ÜBERARBEITET UND WAHRSCHEINLICH AUCH ANGEPASST WERDEN WENN WIR DIE NEUEN KONVENTIONEN VOR ORT UNTERZEICHNEN KÖNNEN. ES KANN ALSO HIER ZU EIN PAAR ÄNDERUNGEN IM ABLAUF KOMMEN! (03/2012) Dies ist also nur ein Überblick über die Situation wie sie vorher war!
Die Adoption eines Kindes aus Südafrika erfordert die Anwesenheit beider Elternteile in Johannesburg für die Dauer von mindestens 3Wochen .
Meist fliegen Sie Sonntags abends nach Südafrika und kommen am Montag Morgen dort an. Die Rückreise ist in der Regel mindestens 3 Wochen später.
Je nach Lage des Kinderheimes und des zuständigen Gerichtes kann der Ablauf anders sein. Das können wir Ihnen aber erst mitteilen nachdem wir wissen welches Kind zu Ihnen finden wird und wo es lebt.
Sie werden bei allen Schritten vor Ort von Frau Nathanson begleitet.
Am Ankunftstag werden Sie am Flughafen von ihr dort abgeholt und lernen am gleichen Tag ihr Kind kennen und nehmen es mit zu sich in ihr Hotel. Je nach Kind und Heim ist eine sanfte Anbahnung vorgesehen die individuel angepasst wird je nach Bedürfnis des einzelnen Kindes. Somit kann es also sein dass sie das Kind auch erst am zweiten oder dritten Tag mit zu sich nehmen können.
Von Frau Nathanson werden vor Ort noch einige Gespräche mit Ihnen geführt um Sie auf den Gerichtstermin vorzubereiten. Das Gericht verlangt einen Bericht über die entstehende Bindung zwischen Eltern und Kind, der Gerichtstermin wird in der Regel am Freitag nach ihrer Ankunft in Johannesburg stattfinden und dauert etwa eine gute halbe Stunde . Frau Nathanson bringt ihre Papiere dann nach Pretoria um sie dort registrieren und beglaubigen zu lassen. Ein paar Tage später erhalten sie dann die Konformitätsbescheinigung der Adoption ausgestellt von der südafrikanischen zentralen Autorität die im Anschluss die problemlose Anerkennung der Adoption in Luxemburg nach sich zieht (Haager Konvention).Dann werden ihre Papiere zum belgischen Konsulat gebracht und dort überprüft und man stellt Ihnen dort das Einreisevisum für ihr Kind (Dauer etwa 2-3 Tage) aus.(Der notwendige Antrag wird schon vor ihrer Anreise beim Konsulat abgegeben da die Erstellung eines Visums seit August 2010 mindestens 2 Wochen in Anspruch nimmt) Nach Erhalt des Visums können Sie dann die Heimreise antreten. Zwischendurch bleiben Ihnen aber auch ein paar "freie" Tage für private Unternehmungen vor Ort und ermöglicht Ihnen das Land ihres Kindes kennen zu lernen.
Manchmal besteht die Möglichkeit nach der offiziellen Adoption in Johannesburg die leibliche Mutter und /oder Familie kennen zu lernen, jedoch wird dabei vor allem der Wunsch der leiblichen Mutter oder Familie respektiert. Unsere Erfahrung hat uns gezeigt dass diese Treffen, wenn sie auch sehr emotional sind, in den meisten Fällen für alle Betroffenen als eine Bereicherung angesehen wurden. Wir unterstützen dies sehr weil wir fest daran glauben dass es für alle Beteiligten das Beste ist.
Sollten Sie vor Gericht einen Dolmetscher benötigen wird dieser Ihnen unverbindlich und gratis vom Gericht zur Verfügung gestellt.
Mit dem Adoptionsurteil in Südafrika erhält das Kind ihren Nachnamen reist jedoch mit seinem südafrikanischen Pass aus. Erst mit der Anerkennung der Adoption hier in Luxemburg bekommt das Kind offiziel die luxemburgische Staatsangehörigkeit (Oder die jeweilige Staatsangehörigkeit des Vaters bei ausländischen Paaren) sowie neue Papiere. Ausländische Bewerber sind dazu verpflichtet die Adoption danach auch in ihrem Herkunftsland zu beantragen. Dies kann unter Umständen sehr lange dauern und eventuel dazu führen dass sie Luxemburg mit ihrem Kind nicht verlassen können auf Grund des Visums! Naledi Asbl kann dabei NICHT behilflich sein dies obliegt also der Eigenverantwortung der Adoptiveltern! Wir bitten Sie dies vorher mit ihrem Herkunftsland abzuklären!
Die Adresse des für Luxemburg zuständigen belgischen Konsulats.
Consulat Général de Belgique 3rd Floor West Wing, 158 Jan Smuts Building, 9 Walters Avenue, Rosebank 2196, Johannesburg
Öffnungszeiten 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr .
Tél: 0027 11 912 96 00 Fax: 0027 11 447 5496 Email: johannesburg@diplobel.org Kontaktperson : Mme Pascale Bartholomeeusen
Benötigte Papiere
Antragsformular (Dies erhalten Sie vor Ort)
Passfoto des Kindes
Pass des Kindes
Flugticket des Kindes
Reiseversicherung für das Kind (DKV hat uns Sonderkonditionen für Naledi Asbl zugesagt,da normalerweise Adoptivkinder von dieser Versicherung ausgeschlossen sind. Nähere Informationen erhalten Sie von uns zusammen mit der Informationsbrochüre bei ihrem ersten Gespräch)
Vorabzustimmung des Justizministeriums in Luxemburg
Gerichtsbeschluss
In Luxemburg muss das Kind sofort bei Gemeinde und Krankenkasse gemeldet werden , sowie schnellst möglich die Transkription der Adoption beantragt werden.Während der darauffolgenden zwei Jahren sind die Eltern verpflichtet, einen Folgebericht kurz nach Ankunft und danach 4 weitere Berichte (im Abstand von 6 Monaten) von ihrer Sozialarbeiterin erstellen zu lassen. Dieser wird ins Englische übersetzt um dann von Naledi Asbl nach Johannesburg weitergeleitet zu werden. Für jeden Folgebericht bitten wir Sie um mindestens 6 Bilder des Kindes in seiner Familie. In Ausnahmefällen behält sich Naledi Asbl das Recht vor diese Zeit auch zu verlängern oder gegebenfalls auch den ein oder anderen zusätzlichen Bericht zu erstellen.!
Das südafrikanische Gerichtsurteil ( und nur dieses!) muss übersetzt werden. Diese Übersetzung wird gemeinsam mit den Originaldokumenten aus Südafrika an die luxemburgische zentrale Autorität weitergeleitet (Mr. Claude Janizzi), überprüft und dann zwecks Anerkennung an das Gericht in Luxemburg weiterleitet. Diese Anerkennung oder auch Transkription dauert unseren bisherigen Erfahrungen nach etwa 3-5 Wochen! Sie erhalten im Anschluss eine neue "Geburtsurkunde" (Transkription) der Stadt Luxemburg.
Achtung, in Südafrika erhält ihr Kind nur ihren Familiennamen durch die Adoption.Die südafrikanische Gesetzgebung sieht mit der Adoption keine Vornamensänderung vor. Darum muss diese Änderung (falls gewünscht) hier in Luxemburg beantragt werden. Sie erhalten eine entsprechende Vorlage von Naledi Asbl. Es dauert etwa 7-12 Monate bis die Namensänderung durch ist. Diese kann nur beantragt werden wenn mindestens einer der Ehepartner Luxemburger ist. Die Vornamensänderung kann sich für ausländische Bewerber durchaus sehr schwierig gestalten! Naledi Asbl kann dabei nicht behilflich sein!
Alle ausländischen Bewerber müssen sich nach der Transkription in Luxemburg darum kümmern dass die Adoption ihres Kindes auch in ihrem Herkunftsland anerkannt wird.
Hier noch ein paar nützliche Links:
Bitte beachten Sie, dass die Flugpreise von der Reisezeit und Fluglinie, und die Kosten vor Ort vom Randkurs abhängig sind die stark schwanken können!
Stand Oktober 2011
Dies ist der Stand April 2012. Diese Angaben sind unverbindlich und werden je nach Erfahrungswert und Möglichkeit sofort angepasst.